Henneberg & Partner
Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinsame
Betrieb einer Kanzlei zur Übernahme und Ausführung
aller Aufträge, die dem Beruf des Rechtsanwaltes,
Steuerberaters und vereidigten Buchprüfers
entsprechen. Die Vorbehaltsaufgaben des vereidigten
Buchprüfers dürfen von der Partnerschaft nicht
ausgeübt werden.
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