Gegenstand des Unternehmens sind die für
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in
Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere:
Geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen.
Treuhänderische und andere mit dem Beruf eines
Steuerberaters vereinbarte Tätigkeiten.
Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Vermittlung von Bank-, Leasing- und Versicherungsverträgen aller Art sowie Immobilienfinanzierungen,
Investmentfondanteilen und Immobilienfondanteilen
einschließlich der allgemeinen wirtschaftlichen
Beratung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024